Blick Fang bemüht sich, ihre Website https://blick-fang.eu/ gemäß den Bestimmungen des § 12a BGG und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zugänglich zu machen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass das Internet für jeden verfügbar und zugänglich sein sollte, und verpflichten uns, eine Website bereitzustellen, die für ein möglichst breites Publikum zugänglich ist, unabhängig von den jeweiligen Umständen und Fähigkeiten.
Um dieses Ziel zu erreichen, hält sich unsere Website an:
Die Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (WCAG) 2.1, Stufe AA, des W3C
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Laut einer Selbsteinschätzung vom 3. Juni 2025 unter Verwendung von Tools wie WAVE, axe und manuellen Tests ist die Website weitgehend konform mit WCAG 2.1 AA und BITV 2.0. Die meisten Zugänglichkeitsanforderungen werden erfüllt.
Wir arbeiten derzeit an der Verbesserung der Kompatibilität mit Bildschirmlesegeräten und Text-to-Speech-Technologien wie VoiceOver, NVDA und JAWS. Dazu gehören kontinuierliche Verbesserungen, um sicherzustellen, dass alle Inhalte vollständig lesbar und durch unterstützende Sprachtechnologien bedienbar sind.
KI-gestützte Unterstützung und Schnittstelle
Wir verwenden fortschrittliche Technologien zur Barrierefreiheit, darunter:
Screenreader-Unterstützung
Profile für Behinderte
UI-Anpassungen
Unser Zugänglichkeitssystem unterstützt über 95 % der Benutzerplattformen, darunter:
Wenn Sie Barrieren bei der Zugänglichkeit feststellen oder Vorschläge haben:
Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für den gesamten Bereich:
👉 https://blick-fang.eu/
© Urheberrecht 2024. Alle Rechte vorbehalten durch blick-fang